Durch Scheidung Steuern sparen

Ich habe gerade ein Urteil gelesen, in dem es um um die Grunderwerbsteuer geht und nehme das mal zum Anlaß wieder mal was zu veröffentlichen.

Das Hessische Finanzgericht hat vor kurzem entschieden, dass die Grunderwerbsteuer nicht in jedem Fall erhoben werden kann. In dem behandelten Fall hat ein geschiedenen Ehemann seinen Anteil an einem Grundstück an seine Ex Frau übertragen. Dabei wird grundsätzlich die Grunderwerbsteuer fällig. Diese muss die Ex Frau aber nicht zahlen, weil der Auslöser der Übertragung des Grundstückes die Scheidung war.

Andere Gründe der Übertragung, wie beispielsweise der Tod von Angehörigen, befreit allerdings nicht von der Zahlung der Grunderwerbsteuer, so die Finanzrichter. (Hessisches Finanzgericht, 3L 356/12.NW). Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Wenigstens etwas gutes kann eine Scheidung bewirken…